Nach den Vorwürfen des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) und des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit vom August 2010 gegen die Grube Teutschenhtal Sicherungs GmbH & Co. KG (GTS) und aufgrund der aktuellen Berichterstattung informieren Geschäftsführung und Gesellschafter der GTS nun über den aktuellen Stand der Auseinandersetzung und die vorsorglich ergriffenen Maßnahmen.
Die bestehende Geschäftsführung der GTS wurde nicht - wie vom Wirtschaftsministerium verlangt - von ihren Aufgaben und Verantwortlichkeiten vollständig entbunden. Als Entgegenkommen und Zeichen der Kompromissbereitschaft gegenüber den Behörden haben die Eigentümer der GTS Mitte September jedoch den Geologen Wolfgang Fuchs als zusätzlichen Geschäftsführer berufen. Fuchs ist für alle laufenden Genehmigungsverfahren sowie für die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen in Teutschenthal und Angersdorf verantwortlich und übernimmt zusätzlich die Funktion des Sprechers der Geschäftsführung. „Eine hierüber hinausgehende personelle Veränderung der GTS-Geschäftsführung kommt für die Gesellschafter derzeit nicht in Frage“, so Wolfgang Fuchs auf Nachfrage.
Über dies hinaus wurde für die GTS mit Wirkung zum 1. Oktober 2010 eine freiwillige Fremdüberwachung installiert, durch die der Eingang, die Lagerung und Verarbeitung sowie der Versatz aller verwendeten Abfallstoffe in Teutschenthal von einem unabhängigen Gutachter überwacht wird. Die Kosten für diese behördlich gewünschte Fremdüberwachung werden komplett von der GTS getragen.
Dass in die Grube Teutschenthal nur hinein kommt was auch genehmigt ist, wurde von den Behörden mittlerweile bestätigt. „Die Dokumentation der GTS sei in dieser Hinsicht sauber“, so ein Sprecher des Ministeriums. Geschäftsführer Fuchs betont ebenfalls: „Für alle Stoffe liegen der GTS die abfall- und bergbaurechtliche Genehmigungen vor, es fehlt bislang bei einigen Stoffen lediglich die Zulassung für den Dickstoffversatz, bei dem der Abfallstoff mit Flüssigkeiten und Bindemittel vermischt und dann in der Grube eingelagert wird“.
Zwischenzeitlich liegt ein vom Ministerium in Auftrag gegebenes Gutachten zur Versatznotwendigkeit in Angersdorf vor. Abhängig von den Ergebnissen dieses Gutachtens, das im Moment von den Fachbehörden geprüft und ausgewertet wird, wird dann gemeinsam mit den Behörden festgelegt, welche Versatztechnologie in Angersdorf zur Gefahrenabwehr eingesetzt wird. Inwieweit das von der GTS vorgesehene und patentierte Dickstoffverfahren hierfür tauglich ist, oder ob alternative Versatztechniken für das Grubenfeld Angersdorf eingesetzt werden müssen, hängt von diesen Ergebnissen ab.
Im Moment laufen die Gespräche über die künftigen Rahmenbedingungen der weiteren Zusammenarbeit zwischen der GTS, dem Wirtschaftsministerium sowie dem LAGB und der Landesanstalt für Altlastenfreistellung (LAF). „Wir sind zuversichtlich, dass wir gemeinsam mit den zuständigen Behörden eine konstruktive Lösung für die Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen zur Gefahrenabwehr in Teutschenthal und Angersdorf finden werden“, so Fuchs.
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