Versatz in der Grube Teutschenthal erfolgt mit gültigem Langzeitsicherheitsnachweis und ist damit legal – GTS nimmt zur Presseerklärung einer Bürgerinitiative vom 10.11.2010 Stellung.
Ausweislich einer Presseerklärung einer Bürgerinitiative hat das LAGB (Landesamt für Geologie und Bergwesen) der Öffentlichkeit eine „Vorab-Stellungnahme“ von Prof. Lux zugänglich gemacht. Die von Prof. Lux im Auftrage des Wirtschaftsministeriums im Oktober 2010 vorgelegte Studie ist erst am morgigen Tage erstmals Gegenstand eines Fachgespräches, zu dem das LAGB nicht nur Prof. Lux, die LAF (Landesanstalt für Altlastenfreistellung) und die GTS, sondern auch die Autoren der vorliegenden Langzeitsicherheitsnachweise eingeladen hat.
Bereits mit Schreiben vom 26.10.2010 hat die GTS das LAGB auf offensichtliche Unrichtigkeiten und fachlich zu diskutierende Fragen der „Vorab-Stellungnahme“ von Prof. Lux hingewiesen. Es ist für GTS nicht nachvollziehbar, dass das LAGB diese Fachdiskussion vorab über die Öffentlichkeit führt.
In der Sache selbst ist festzustellen, dass der genehmigte Langzeitsicherheitsnachweis 2000 und dessen Fortschreibung 2006 auch auf Stellungnahmen des jetzt vom LAGB beauftragten Gutachter Prof. Lux basieren.
Richtig ist, dass bereits im Langzeitsicherheitsnachweis 2000 die Notwendigkeit der Trennung der Grubenfelder Teutschenthal und Angersdorf angesprochen ist. Im Rahmen des Forschungsvorhabens Absperrbauwerke – Dämme („Carla“) – vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert – wurden seit 2004 die geologischen Voraussetzungen entsprechend dem Langzeitsicherheitsnachweis geprüft. Dieses Forschungsvorhaben wurde vor kurzem abgeschlossen. Der Abschlussbericht wird derzeit erstellt.
In der Genehmigung der 1. Fortschreibung des Langzeitsicherheitsnachweises 24.07.2006 durch das LAGB wird wörtlich ausgeführt: „Die Feststellungen und Festlegungen, die der Bestätigung der Langzeitsicherheit vom 19.12.2000 zugrunde lagen, haben sich durch die Fertigstellung der Verbindungstrecke zwischen den Grubenfeldern Angersdorf und Teutschenthal und der Erkenntnisse zu den Forschungsvorhaben …. zum Teil verändert, ohne jedoch den bisherigen Langzeitsicherheitsnachweis für das Grubenfeld Teutschenthal infrage zu stellen…. Vielmehr ist es zum jetzigen Zeitpunkt möglich, auch das Grubenfeld Angersdorf langzeitsicher zu verwahren und in diesem Zusammenhang den bestehenden Langzeitsicherheitsnachweis auf das Grubenfeld Angersdorf auszudehnen.“
Abschließend stellt das LAGB fest: „Bei der Fortschreibung des Landzeitsicherheitsnachweises wurde der Nachweis erbracht, dass bei Fortführung der Versatzarbeiten im Grubenfeld Teutschenthal und Fortschreibung der bergbausicherheitlichen Belange und der erforderlichen Versatzarbeiten im Grubenfeld Angerdorf sowohl die bergrechtlichen Voraussetzungen des § 55 Abs. 2 Bundesberggesetz als auch die Anforderungen des Abfallrechts, insbesondere § 3 Abs. 3 der Versatzverordnung erfüllt werden.“ Dies bedeutet, dass mit Beginn des Dickstoffversatzes in Angersdorf, die nach dem ersten Langzeitsicherheitsnachweis bis spätestens 2030 zu errichtenden Absperrbauwerke entbehrlich sind. In der Entscheidung heißt es unter Ziff. I.2. weiter: „Der erforderliche Nachweis der Langzeitsicherheit ist mit den in Abschnitt II. aufgeführten Unterlagen unter Maßgabe der in Abschnitt III. enthaltenen Nebenbestimmungen erbracht.“ Gleichzeitig wird festgestellt, dass der Langzeitsicherheitsnachweis für das Grubenfeld Teutschenthal weiterhin Bestand hat.
Damit ist die Darstellung der in der Pressemitteilung der Bürgerinitiative in allen Punkten falsch, insbesondere steht fest, dass der Versatz in Teutschenthal legal ist, d. h. mit Langzeitsicherheitsnachweis erfolgt. Gleichzeitig fordert die Fortschreibung des Langzeitsicherheitsnachweises 2006 den Beginn des Versatzes in Angersdorf.
GTS wird die Bürgerinitiative anwaltlich zur Unterlassung und zum Widerruf aller anders lautenden Erklärungen auffordern.
|
 |