Das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) und das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit haben in der vergangenen Woche schwere Vorwürfe gegenüber der Grube Teutschenthal Sicherungs GmbH & Co. KG (GTS) im Zusammenhang mit dem Betrieb der Anlage in Teutschenthal erhoben und diese - bislang ungeprüften - Vorwürfe zum Anlass für Schlussfolgerungen über die weitere Zusammenarbeit mit GTS genommen und darüber hinaus geschäftsschädigende Äußerungen gemacht.
Wie eine Überprüfung des Vorwurfs der illegalen Abfallentsorgung ergeben hat, erweist sich dieser nach derzeitigem Stand als unbegründet, jedenfalls scheint es, dass ein strafrechtlich relevantes Verhalten der Geschäftsführung der GTS auszuschließen ist, erklärte ein Sprecher der Gesellschafter.
„Wir haben daher der Geschäftsführung von GTS ausdrücklich unser Vertrauen ausgesprochen. Für die von uns angekündigten Maßnahmen - Ruhen der Geschäftsführerbefugnisse und Einsetzung eines neuen Geschäftsführers - besteht daher keinerlei Veranlassung.“, heißt es in der Erklärung weiter.
Für den Betrieb der Anlage in Teutschenthal liegen nach Auffassung von GTS sämtliche erforderlichen Genehmigungen vor. Auch die vom Ministerium angesprochenen Filterstäube aus weiteren Müllverbrennungsanlagen sind ausweislich der Genehmigungen für die Verfüllung zugelassen und als bergwerkstauglich geprüft. Bei dem vom LAGB beanstandeten Vorgang handelt es sich darum, dass probeweise jeweils ein zugelassener Filterstaub aus den Anlagen (Düsseldorf, München, Brescia) durch einen vergleichbaren zugelassenen Filterstaub nach genauer Prüfung der Eigenschaften ersetzt wurde. Dies alles geschah im Rahmen der behördlich zugelassenen Rezepturen.
Das LAGB war laut Aussage der Geschäftsführung von GTS über den Versuch mit einzelnen Filterstäuben aus anderen Anlagen unterrichtet. Wie vom Ministerium bestätigt bestand zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr für die menschliche Gesundheit und die Umwelt.
Das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen-Anhalt hat daher aus Sicht von GTS ohne genaue Prüfung der Vorwürfe nicht nur eine Vorverurteilung in dem konkreten Verfahren vorgenommen, sondern darüber hinaus unzulässige Schlussfolgerungen über die Zuverlässigkeit der Gesellschafter und eine zukünftige Zusammenarbeit des Landes mit den Gesellschaftern gezogen. „Die Gesellschaft wird sich hiergegen mit allen rechtlich zur Verfügung stehenden Mitteln zur Wehr setzen.“ erläuterten die Gesellschafter heute. „Wir sind betroffen und enttäuscht darüber, dass die Angelegenheit offenbar zum Wahlkampfthema gemacht werden soll.“
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