Das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) hat im Rahmen seiner Überwachungstätigkeit Unregelmäßigkeiten im Betrieb der Grube Teutschenthal Sicherungs GmbH & Co. KG (GTS) festgestellt. Nach den bisherigen Erkenntnissen sollen Filterstäube aus verschiedenen Müllverbrennungsanlagen, die für den Versatz in Teutschenthal zugelassen sind, mit einer hierfür nicht vorgesehenen technischen Anlage (Dickstoffversatzanlage) nach Untertage gebracht worden sein. Die Vorwürfe werden jetzt in verwaltungsrechtlichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen geklärt, die Ermittlungen dauern an.
Die notwendigen abfallrechtlichen Genehmigungen für die beanstandeten Abfallstoffe liegen der GTS allesamt vor. Lediglich die Art der Verbringung nach Untertage war in dieser Form nicht behördlich genehmigt. Auch die Bergbautauglichkeit ist beim zur Anwendung gekommenen Dickstoffversatz nachgewiesen. Bei den von den Behörden vorgeworfenen Tatbeständen handelt es sich daher um einen rein formalen Verstoß. Nach Aussage des LAGB besteht weder eine Gesundheits- noch eine Umweltgefährdung. Die lückenlose Dokumentation aller verarbeiteten Abfälle nach EANV (Elektronisches Abfallnachweisverfahren) zu Stoffeingang, Behandlung und Verwertung/Versatz kann die GTS zu jedem Zeitpunkt nachweisen.
Das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen-Anhalt hat die Gesellschafter der GTS am gestrigen Abend erstmals mit diesem Vorwurf konfrontiert. Die Gesellschafter haben daraufhin dem Ministerium heute Vormittag mitgeteilt, dass die Befugnisse der Geschäftsführung bis zu einer vollständigen Aufklärung des Sachverhalts ruhen. Als neuer Geschäftsführer ist mit sofortiger Wirkung ein Verantwortlicher aus der Unternehmensgruppe eingesetzt worden. Darüber hinaus hat das Unternehmen in Abstimmung mit dem LAGB bis auf weiteres eine externe Überwachung der Abfallströme eingerichtet.
„Mit Bedauern und großem Interesse nehmen wir die Aussagen des LAGB zur Kenntnis und werden die Vorfälle genau prüfen. Da die Feststellungen des LAGB möglicherweise nur untergeordnete Auswirkungen auf den Bergversatz haben, sind wir vom Vorgehen der Behörde überrascht. Angesichts unserer sofort ergriffenen Maßnahmen ist es für uns nicht nachvollziehbar, dass das LAGB ohne eigene Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen den Erörterungstermin für das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren in Angersdorf heute abgesetzt hat. Aufgrund der dringenden Erforderlichkeit der Sicherung des ehemaligen Kali-Bergwerkes gehen wir davon aus, dass das Land und das LAGB ihrer Verantwortung für einen raschen Abschluss des Verfahrens gerecht werden“, teilt der Vertreter der Gesellschafter mit.
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